Taxameter-Service nach neuem Eichrecht
Taxameter-Service
Seit 01. Juli 2015 wird in Baden-Württemberg das Eichrecht gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie MID umgesetzt. Die Anforderungen an Taxen ( und an uns als Taxameterdienst ) sind hier stark gestiegen.
Die bisherige Ersteichung wird ersetzt durch ein Konformitätsbewertungsverfahren, das der Hersteller des Messgeräts in Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle durchführt.
- Das Messgerät ist der Taxameter in Verbindung mit einem Fahrzeug und einem Wegstreckensignalgeber und einem Tarif (also das Gesamtsystem). Dessen Hersteller sind in diesem Fall wir.
- Wir beantragen diese Prüfung, die benannte Stelle ist in diesem Fall eine externe Abteilung des Eich- und Beschusswesens Baden-Württemberg, die zu diesem Zweck gegründet wurde. Diese prüft die Konformität des Messgerätes mit den Vorschriften der MID und des MessEG.
- Dann führt das örtliche Eichamt eine technische Prüfung durch und händigt dem Hersteller eine Konformitätsbescheinigung aus.
- Der Hersteller bringt in der Regel auf der B-Säule des Fahrzeugs ein Typenschild an und händigt dem Messgerätebesitzer eine Konformitätserklärung aus. Aufgrund dieser darf er das Messgerät einsetzen.
Achtung: Es wird KEIN Hauptstempel mit Zeitpunkt der nächsten Eichfälligkeit mehr angebracht!
Unterlagen zur Eichabnahme
Zur Eichabnahme benötigen wir – je nach Art der Taxi-Umrüsting – folgende Unterlagen:
FALL 1 Taxipaket und / oder Taxameter ab Werk eingebaut |
FALL 2A Taxipaket und / oder Taxameter wurde bereits nachgerüstet |
FALL 2B Fahrzeug ohne Taxipaket zur Nachrüstung durch uns |
|
Zulassungsbescheinigung Teil I | wird benötigt | wird benötigt | wird benötigt |
Bestellung / Rechnung, aus welcher das nachgerüstete Taxipaket bzw. Taxameter zu entnehmen ist | n.a. | wird benötigt | optional |
Bestellung / Rechnung, aus welcher das ab Werk eingebaute Taxipaket bzw. Taxameter zu entnehmen ist | wird benötigt | n.a. | n.a. |
Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass dieser Einbau nach seinen Vorschriften und Richtlinien erfolgt ist | n.a. | wird benötigt | wird benötigt |
Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass dieser Einbau messtechnisch geeignet für einen Taxameter geeignet ist | n.a. | wird benötigt | wird benötigt |
Nachweis der Konformität der montierten Reifen. (Zulassungsbescheinigung Teil I oder EU-Übereinstimmungserklärung oder Herstellerbescheinigung) | wird benötigt | wird benötigt | wird benötigt |
Lichtbild des Anschlusses des Taxameters und Auszug aus dem Schaltplan | n.a. | wird benötigt | wird benötigt |
Lichtbild des Taxameters mit Typ und Seriennummer | wird benötigt | wird benötigt | wird benötigt |
TAXI-GARAGE
0761 – 556 98 58
KFZ-WERKSTATT
0761 – 556 98 58
TAXI-ZENTRALE
0761 – 55 55 55
SONDERFAHRDIENSTE
0761 – 41 0 41