DER WEG
ZUM
TAXISCHEIN
SO WERDEN SIE TAXIFAHRER/IN
1.) DIE VORAUSSETZUNGEN
Ein Taxifahrer muss einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) – kurz „P-Schein“ oder „Taxischein“ genannt – besitzen. Um ihn beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Besitz des Führerscheins im Scheckkartenformat, gegebenenfalls müssen Sie den bisherigen Führerschein zunächst in einen EU-Führerschein umtauschen
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenwagen: 19 Jahre)
- Besitz des Führerscheins der Klasse B oder eines entsprechenden Führerscheins seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenwagen: ein Jahr)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die Ortskundeprüfung und das Gesundheitszeugnis müssen bei Antragstellung nicht vorliegen und können nachgereicht werden.
2.) DIE ANTRAGSTELLUNG
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die im Antrag anzugebenden persönlichen Daten sind von der Wohnsitzgemeinde zu bestätigen, bei der Sie auch den Antrag einreichen können.
3.) DIE KOSTEN
Die Kosten für den Taxischein setzen sich bei Ersterteilung bzw. Erstbeantragung wie folgt zusammen:
- Amtsgebühren: ca. 60 EUR
- Arbeitsmedizinische Untersuchung mit zusätzlichem Leistungsgutachten: ca. 120-200 EUR
- Funkausweis-Schulung: ca. 50 EUR
Anmerkung: Bei der Ersterteilung bestehen Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE. Beachten Sie bitte, dass die Kostenübernahme rechtzeitig beantragt sein muss, bevor Kosten angefallen sind.
Die Kosten für die Folgeerteilung bzw. Verlängerung bestehen aus:
- Amtsgebühren: ca. 60 EUR
- Arbeitsmedizinische Untersuchung: ca. 120-200 EUR
Anmerkung: Die Verlängerung muss alle 5 Jahre erfolgen. Mitarbeiter der Taxi Dresmann GmbH erhalten von unserem Betrieb die Kosten für die Verlängerung erstattet.
TAXI-GARAGE
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KFZ-WERKSTATT
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TAXI-ZENTRALE
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SONDERFAHRDIENSTE
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